Anwalt für Gesellschaftsrecht | Gesellschafterstreit


Gesellschaftsrechtliche Beratung 

Die gesellschaftsrechtliche Beratung, meist in Hamburg und Norddeutschland, ist neben dem Beratungsschwerpunkt Mergers & Acquisitions (kurz "M&A"), also dem Unternehmenskauf / Unternehmensverkauf sowie dem Erbrecht der dritte Kernbereich der Beratungstätigkeit von 3Q|Law. Die professionelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und ergänzenden Dokumenten beinhaltet zwar in der Regel einen gewissen Aufwand, der aber durch die Bedeutung der zu regelnden Fragestellungen mehr als gerechtfertigt ist. So sind im Ernstfall nicht nur bei Tod eines Gesellschafters, sondern auch bei Scheidung oder Kündigung mitunter hohe Abfindungen zu zahlen, die eine Gesellschaft in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten bringen können. Auch entstehen bei mehreren Gesellschaftern häufig Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, die zur Handlungsunfähigkeit und erbitterten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Prozessen führen können. Als spezialisierter Anwalt für Erbrecht und Gesellschaftsrecht kann 3Q|Law sowohl den unternehmerischen Bereich als auch den privaten Bereich optimal miteinander verzahnen und aus einer Hand anbieten. Während die Beratung als Anwalt für Erbrecht eher regional auf Hamburg bezogen ist, ist die Beratung als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht nicht so sehr auf Hamburg ausgerichtet, sondern durchaus auch national und international.

Im Ergebnis ist es daher wesentlich besser, die verschiedenen Risiken im Gesellschaftsvertrag zu adressieren, um für den Ernstfall besser gerüstet zu sein. Sollte es gleichwohl zu Streitigkeiten unter den Gesellschaftern kommen, steht 3Q|Law den Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, um möglichst außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Sofern dies nicht möglich ist, wird 3Q|Law Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte auch mit gerichtlicher Hilfe konsequent durchzusetzen.

3Q|Law hat jahrelange Erfahrungen als Anwalt in der Prozessführung vor sowohl dem Landgericht als auch Oberlandesgericht. Hier spielt vor allem die Vertretung von Unternehmern, Gesellschaftern sowie Geschäftsführern bei Gesellschafterstreitigkeiten eine zentrale Rolle. Um ein Ausufern des Gesellschafterstreits zu vermieden, kommt es insbesondere auf das anwaltliche Verhandlungsgeschickt sowie kreative Lösungen an, um idealerweise langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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