Beck’sches Handbuch
Unternehmenskauf im Mittelstand,
4. Auflage 2025
3Q|Law ist eine auf Unternehmer, Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen spezialisierte Kanzlei in Hamburg. Unser Beratungsansatz verbindet Rechtsberatung, Steuerberatung und Corporate-Finance-Beratung zu einer ganzheitlichen Lösung – von der Gründung über den Aufbau und die Absicherung von Werten bis zur Wertrealisierung durch Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragung.
Dr. Henning Jaques – Herausgeber und Autor des Beck’schen Handbuchs Unternehmenskauf im Mittelstand (4. Aufl. 2025), Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht und Dozent für Unternehmensnachfolge (DStV) – leitet die rechtliche Beratung persönlich. Gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern von 3Q|Tax und M&A-Beratern von 3Q|Corporate Finance erarbeiten wir Lösungen, die rechtlich belastbar, steuerlich optimiert und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Der Unternehmenskauf oder -verkauf ist für die meisten Unternehmer die wirtschaftlich bedeutsamste Transaktion ihres Lebens. 3Q|Law begleitet Käufer und Verkäufer durch alle Phasen der Transaktion: von der Vorbereitung des Verkaufsprozesses mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), Erstellung Information Memorandum und Strukturierung sowie Einrichtung Datenraum über die Verhandlung von Letter of Intent und Due Diligence bis zur Gestaltung und Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags. Unsere besondere Stärke liegt in der Verbindung von kaufrechtlicher Expertise – insbesondere zu Aufklärungspflichten, Wissenszurechnung und Garantiekatalogen – mit der steuerlichen Strukturierung und der Kaufpreisoptimierung. Bei Distressed-M&A-Transaktionen beraten wir sowohl Erwerber als auch Verkäufer im Zusammenspiel mit Insolvenzverwaltern und Finanzierungsgebern.
Gesellschaftsrechtliche Fragen begleiten Unternehmer in jeder Phase: bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Aufnahme oder dem Ausscheiden von Gesellschaftern, bei Umwandlungen und Restrukturierungen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten. 3Q|Law berät zu allen gängigen Rechtsformen – von der GbR über die GmbH und oHG sowie (GmbH & Co.) KG bis zur Aktiengesellschaft. Dr. Jaques hat den Fachanwaltslehrgang Steuerrecht erfolgreich absolviert und verbindet gesellschaftsrechtliche Gestaltung mit steuerlicher Optimierung, sodass Strukturierungsentscheidungen nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext getroffen werden.
Die Unternehmensnachfolge ist mehr als ein Rechtsthema – sie betrifft die Zukunft des Unternehmens, der Familie und des Vermögens. 3Q|Law begleitet Unternehmer bei der familieninternen Nachfolge, der Nachfolge durch den Verkauf des Unternehmens an Dritte (Trade Sale) oder durch Management-Buy-out ebenso wie bei der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung, Nießbrauch und Güterstandsschaukel. Die erbrechtliche Gestaltung mit Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht und Testamentsvollstreckung wird dabei stets mit der gesellschaftsrechtlichen Struktur und der steuerlichen Optimierung verzahnt. Als Dozent für den Fachanwaltslehrgang Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) bringt Dr. Jaques die wissenschaftliche Tiefe und die Praxisnähe mit, die komplexe Nachfolgelösungen erfordern.
Immobilienvermögen stellt für viele Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen einen wesentlichen Vermögenswert dar. 3Q|Law berät beim Erwerb und Verkauf von Immobilien und Immobilienportfolios, bei der steueroptimierten Restrukturierung von Immobilienvermögen – etwa durch Einbringung in Personengesellschaften oder Familiengesellschaften – sowie bei der familieninternen Übertragung durch Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte tragen eine persönliche Haftung für unternehmerische Entscheidungen – insbesondere bei M&A-Transaktionen, bei denen Fehler in der Due Diligence oder der Kaufvertragsgestaltung zu erheblichen Schäden führen können. 3Q|Law berät sowohl präventiv – bei der Dokumentation von Entscheidungsprozessen und der Gestaltung von Haftungsbegrenzungen – als auch in der Verteidigung gegen Haftungsansprüche. Im Bereich Post-M&A-Streitigkeiten vertreten wir Mandanten in Schiedsverfahren und vor den ordentlichen Gerichten, insbesondere bei Streitigkeiten über Garantieverletzungen, Kaufpreisanpassungen und Earn-out-Klauseln.