Anwalt für Testamentsvollstreckung 

Wir gestalten Testamente mit Testamentsvollstreckung und übernehmen bei Bedarf das Amt des Testamentsvollstreckers

Durch eine Testamentsvollstreckung soll vor allem sichergestellt werden, dass die im Testament oder Erbvertrag getroffenen Anordnungen in die Tat umgesetzt werden. Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers können unterschiedlich sein. Durch die Testamentsvollstreckung wird dem Erben (teilweise nur vorübergehend) die Verfügungsbefugnis entzogen; er bekommt dann für die Dauer der TV nur die Erträge aus dem Nachlass. Die Testamentsvollstreckung kann aber z. B. auch zur Vermeidung von Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft (Abwicklungsvollstreckung) oder zur Sicherstellung der Erfüllung eines Vermächtnisses (Vermächtnisvollstreckung) angeordnet werden.

Das Gesetz sieht eine "angemessene" Vergütung des Testamentsvollstreckers vor. Dadurch kann es leicht zum Streit zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben über die Höhe der Vergütung kommen, da der Begriff der Angemessenheit nicht exakt definiert ist. Es ist daher empfehlenswert, eine ausdrückliche Vergütungsregelung zu treffen.

Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge, aber auch bei vermögenden Privatpersonen werden mehrere (dann mitunter auch minderjährige) Erben in die Planung einbezogen, wobei dann die Testamentsvollstreckung ein äußerst wirkungsvolles Instrument ist, um die unternehmerischen Interessen sachgerecht durchzusetzen.

Dr. Jaques ist nicht nur schon häufig von Mandanten zum Testamentsvollstrecker ernannt worden, hat mehrfach auch das Amt des Testamentsvollstreckers ausgeübt.

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