Unsere Mandanten und Zielgruppen (z.B. bei Unternehmens(ver)kauf, Unternehmensnachfolge und Gesellschaftsrecht)

3Q Recht, Steuern, Corporate Finance - High End Beratung bei Unternehmensverkauf, für Unternehmer und Unternehmen

Im Gegensatz zu den Klienten internationaler Großkanzleien, bei denen ein hohes Maß an Spezialisierung gefragt ist, geht es bei mittelständischen Unternehmen und Unternehmern oft um Sachverhalte, die nicht allein mit Spezialistenwissen einer interessengerechten Lösung zugeführt werden können. Vielmehr sind der unternehmerische und der private Bereich des Unternehmers komplex miteinander verwoben, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung aus verschiedenen Blickrichtungen nötig ist. Hier ist wirkliches Querdenken gefragt, und zwar über die eigene Fachrichtung hinaus! Wir arbeiten daher je nach Aufgabenstellung in fachübergreifenden Projekt-Teams, die mit ihrer jahrelangen Erfahrung die sich stellenden Fragen einer integrierten, ganzheitlichen Lösung zuführen, die neben dem Thema Recht auch die Bereiche Steuern, Wirtschaftsprüfung und Corporate-Finance umfasst. Je nach Ihren Bedürfnissen kann 3Q|Law diese Partner hinzuziehen oder aber auch mit Ihren sonstigen Rechts- und Steuerberatern team-orientiert kooperieren.

Bsp.:
Im Falle eines Unternehmensverkaufs müssen der M&A Anwalt, ggf. weitere Fachanwälte, der M&A bzw. Corporate-Finance-Berater sowie der Steuerbereater ganzheitliche Lösungsansätze entwickeln, die miteinander verzahnt sind.

3Q|Law hat in vielen Jahren und zahlreichen Projekten in Hamburg, Norddeutschland, aber auch national und international vielfältigste Erfahrungen sowohl im Unternehmensbereich als auch in der Planung und rechtlichen Umsetzung des privaten Bereichs bei Unternehmern gesammelt. Dadurch können rechtliche und steuerliche Chancen und Risiken frühzeitig aufgedeckt und einer optimalen Lösung mit hoher Qualität zugeführt werden.
 

Rechtsanwälte und Corporate-Finance Experten als Partner für Steuerberater

Der Steuerberater mittelständischer Unternehmer oder vermögender Privatpersonen ist häufig der engste Vertraute „in allen Lebenslagen“. Dabei ergibt sich häufig die Notwendigkeit, den Mandanten im Hinblick auf zahlreiche unternehmerische Fragestellungen, aber vor allem auch mit Blick auf seine privaten Vermögensverhältnisse professionell zu begleiten.
Als erfahrener Rechtsanwalt in der Strukturierungsberatung bin ich Ihr optimaler Partner, insbesondere für die Bereiche

Dabei berät 3Q|Law nicht nur Mandanten in Hamburg und Norddeutschland, sondern gerade auch im Bereich M&A (Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf) national wie international. Unsere jahrelangen Erfahrungen in internationalen Großkanzleien sind dabei eine gute Grundlage für die Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung in der englischen Sprache. 

Off-Counsel und 'Lawyer on Demand' für andere Rechtsanwälte und Sozietäten 

Sowohl in größeren, internationalen als auch in mittelständischen Sozietäten können sich z.B. personelle Engpässe oder auch Lücken in Spezialgebieten ergeben. In diesen Fällen kann 3Q|Law „on the Job“ als 'Lawyer on Demand' flexibel einspringen und mit der langjährigen Erfahrung in komplexen M&A Projekten, Immobilientransaktionen oder Unternehmensnachfolgen zum Gelingen des Projektes beitragen.

Bsp.:

  • Due Diligence Prüfungen
  • Ehe- und Erbrecht bei Beteiligung von Privatpersonen im Transaktionsgeschäft (z.B. gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zu Eheverträgen oder Nachfolgeklauseln)
  • Fragestellungen im Gesellschaftsrecht
  • Entwürfe und Verhandlung komplexer Verträge beim Unternehmensverkauf
  • Immobilientransaktionen
  • Erstellung von Gutachten oder Aktenvermerken zu Spezialfragen

Die in vielen Jahren bei Freshfields Bruckhaus Deringer und Latham & Watkins in Köln, Berlin, London und Hamburg gesammelten Erfahrungen sind eine exzellente Grundlage für die Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung auch in der englischen Sprache.

Rechtsanwalt für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte

Das Management sowohl großer Konzerne als auch mittelständischer Unternehmen ist sich der persönlichen Haftungsrisiken als Geschäftsführer, Vorstand oder auch Aufsichtsrat nicht bewusst. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben den Pflichtenrahmen extrem weit gespannt, so dass unternehmerische Entscheidungen stets mit dem Risiko der persönlichen Haftung belastet sind. Dies gilt in besonderem Maße für Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe, aber auch für Immobilientransaktionen oder sonstige Entscheidungen mit großer Tragweite. Hier übersteigen die Volumina meist die Deckungssummen von D&O-Versicherungen oder der Versicherer entzieht sich mit verschiedenen Argumenten der Eintrittspflicht.

Zur Absicherung des persönlichen Vermögens sollte der Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat nicht abwarten, „bis das Kind in den Brunnen gefallen ist“, sondern aktiv Maßnahmen auf der Unternehmensebene, aber vor allem auch auf der Privatebenen ergreifen, die sein Kernvermögen gegen Angriffe absichern.

3Q|Law berät nicht nur Mandanten in Hamburg und Norddeutschland, sondern gerade auch im Bereich M&A (Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf) international. Die Erstellung der Vertragsdokumentation sowie die Verhandlungsführung in englischer Sprache sind dafür unerlässlich.

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