Unternehmensverkauf | Unternehmenskauf | Immobilien-Transaktionen | M&A


Kauf und Verkauf von Beteiligungen und Unternehmen (M&A)

Die anwaltliche Beratung beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (Mergers & Acquisitions - M&A) ist nicht auf Hamburg und Norddeutschland beschränkt, sondern ist typischerweise national und international. Richtigerweise handelt es sich allerdings nicht um den Kauf bzw. Verkauf der "Firma" (diese ist lediglich der Name des Unternehmens), sondern des gesamten Unternehmens, und zwar dann manchmal einschließlich Firmenkauf. Allerdings birgt die Firmennachfolge das Risiko der Haftung für die Altverbindlichkeiten dieses Unternehmens, so dass beim Kauf der Firma Vorsicht geboten ist.

Zum anderen steht 3QLaw den Kaufinteressenten sowie den Private Equity Investoren in der vorbereitenden Strukturierung der Transaktion, Verhandlung und Umsetzung beratend zur Seite. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei beim Unternehmensverkauf auf der Organisation und Durchführung von Due Diligence Prüfungen.

 

 

Im Falle eines Management-Buy-Outs (MBO) oder Management-Buy-Ins (MBI) liegt es häufig so, dass der Unternehmensinhaber sein Unternehmen oder seine Beteiligung daran z.B. aus Altersgründen verkaufen will, zumeist weil innerhalb der Familie kein Nachfolger vorhanden ist.

3Q Law berät zudem seine Mandanten käuferseitig wie verkäuferseitig bei dem Verkauf sowie Kauf von Immobilien. Bei der Vermögensnachfolge spielt zudem die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung von Immobilien eine erhebliche Rolle. Gerade auch hier erweist sich die Rechtsberatung im Querschnitt von Erbrecht, Schenkungsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in Abstimmung mit dem Steuerberater als erheblicher Mehrwert für den Mandanten.

Sie benötigen eine Rechtsberatung zum Thema M&A/Unternehmenskauf sowie Immobilien-Transaktionen?

Kontaktieren Sie uns jetzt