In Zeiten, in denen zunehmend der "war for talent" an Bedeutung gewinnt, also die Suche nach und das Halten von qualifizierten Mitarbeitern, macht es unternehmerisch durchaus Sinn, die Mitarbeiter am Unternehmen materiell und immateriell zu beteiligen. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die jeweils auf die Besonderheiten des Unternehmens und die Personalstruktur abzustimmen sind.
Die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells kann übrigens auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge Sinn machen. Vielfach erfordert die Implementierung des Mitarbeiterbeteiligungsmodells auch eine vorherige Restrukturierung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen.
Darüber hinaus kann ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell auch im Rahmen eines Unternehmens- oder Beteiligungsverkaufs eingesetzt werden, in dem ein oder mehrere Mitarbeiter das Unternehmen ganz oder teilweise erwerben, und zwar ggf. auch über einen gestreckten Zeitraum.