Gerade wenn Gesellschaften und ihre Gesellschafter zu Beginn der unternehmerischen Zusammenarbeit keine Zeit oder unmittelbare Veranlassung dazu hatten, sich intensiv mit den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen oder aber auch den damit verbundenen Aufwand gescheut haben, sind Probleme unter den Gesellschaftern, die häufig im weiteren Verlauf in langwierigen und kostspieligen Gesellschafterstreitigkeiten enden, vorprogrammiert. Typische Anlässe für einen solchen Streit unter Gesellschaftern sind unterschiedliche Auffassungen der Gesellschafter-Geschäftsführer darüber, in welcher Art und Weise das Unternehmen zu führen ist, die Ausschließung/Kündigung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund (z.B. bei Wettbewerbsverstößen oder Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung), Scheidung eines Gesellschafters, Tod eines Gesellschafters und nachrückende Erben oder der Verkaufswunsch eines Gesellschafters, der eine dafür erforderliche Zustimmung von den Mitgesellschaftern nicht erhält.
3Q|Law ist nicht nur darauf spezialisiert, passgenaue gesellschaftsrechtliche Strukturen für Ihr Unternehmen zu entwerfen, sondern auch im Streitfalle außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten und zu verhandeln. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, geht 3Q|Law auch gemeinsam mit Ihnen den Weg in die Gesellschafterstreitigkeit als "ultima ratio", um Ihre berechtigten Anliegen mit Nachdruck zu erstreiten. Auf diesem Wege hat 3Q|Law für seine Mandanten in den letzten Jahren zahlreiche einstweilige Verfügungen erwirkt und die Mandanteninteressen auch in Hauptsacheverfahren erfolgreich vor Landgerichten und Oberlandesgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof (mit dort zugelassenen Anwaltskollegen) mit Nachdruck durchgesetzt.