Wir von 3Q arbeiten auf der Basis "nicht-exklusiv" zusammen, d.h. dass Sie und Ihre Berater völlig frei in Ihrer Entscheidung sind, ob und ggf. wen Sie aus dem 3Q|Team benötigen oder ob Sie ggf. auch andere Experten ins Team holen möchten.
3Q|Law versteht sich als Teil eines ganzheitlichen Ansatzes zur Lösung Ihrer Problem- und Aufgabenstellungen durch eine Kooperation mit entweder Ihren Beratern und/oder Ergänzung um unsere spezialisierten und besonders erfahrenen 3Q-Berater, die in der Regel jahrelang in großen internationalen Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatersozietäten Erfahrungen gesammelt haben, welche sie anschließend über viele weitere Jahre mit Beratungsprojekten und Erfahrungen im Mittelstand vertiefen konnten. Zudem arbeiten wir mit dem 3Q-Ansatz im Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, M&A Beratern und Corporate-Finance-Experten zusammen, die je nach Aufgabenstellung fachübergreifend arbeiten und dabei die zwischen den einzelnen Fachbereichen nötigen Querverbindungen herstellen. So liefern wir als 3Q vollintegrierte, ganzheitliche Lösungen statt Insellösungen.
Rechtlicher Hinweis: Das für das einzelne Projekt und auf Ihre speziellen Bedürfnisse zusammengestellte Team von 3Q ist keine Sozietät oder Partnerschaft im rechtlichen Sinne, sondern eine Kooperation selbständiger rechtlicher Einheiten, die in der Regel jeweils einzeln von Ihnen beauftragt werden. Dies hat u.a. den großen Vorteil, dass Sie wirklich nur diejenigen Berater "an Bord" haben, die Sie für die konkrete Aufgabenstellung benötigen und die bestens "auf Partner-Level" für diese Aufgabe qualifiziert sind.
Ferner kooperiert 3Q|Law mit diversen nationalen wie internationalen Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, so dass Ihre Interessen auch hier ganzheitlich optimal vertreten werden.
Anders als vielfach in großen Beratungsgesellschaften setzt sich unser individuelles Projektteam durchgängig aus erfahrenen Praktikern auf Partner-Level zusammen. Wir stellen Ihnen hier einige unserer ständigen Kooperations- und Ansprech-Partner vor, wobei wir auch für sonstige Fallgestaltungen weitere Spezialisten aus den verschiedenen Bereichen Recht, Steuern, Finance etc. hinzuziehen und die nötige Men-Power auch in größeren Projekten darstellen können.
Dr. Henning Jaques ist Managing Partner der 3Q|Law Legal Services GmbH in Hamburg und einer der erfahrensten Anwälte für Unternehmenskauf und M&A im deutschen Mittelstand. Seine Mandanten – Unternehmer, Familienunternehmen und Private-Equity-Investoren – schätzen die Kombination aus juristischer Präzision, strategischer Kreativität und jahrzehntelanger Transaktionserfahrung in der Beratung von Unternehmensverkäufen, Unternehmenskäufen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen.
Dr. Henning Jaques berät mittelständische Unternehmer und Unternehmerinnen ganzheitlich bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Unternehmen. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen den gesamten M&A-Prozess – von der vorvertraglichen Phase und der Due Diligence über die Verhandlung und Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen (Share Deals und Asset Deals) bis hin zur Post-Merger-Integration. Zudem berät Dr. Jaques in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, einschließlich Gesellschafterstreitigkeiten, gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen und der rechtlichen Begleitung von Unternehmensnachfolgen in Familienunternehmen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Private-Equity-Transaktionen im Mittelstand, bei denen Dr. Jaques sowohl Finanzinvestoren als auch Unternehmerfamilien bei Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen, Management-Buy-outs und Wachstumsfinanzierungen vertritt. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Erfahrung bei Distressed M&A und dem Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz.
Dr. Henning Jaques ist Herausgeber/Autor des Beck'schen Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, erschienen beim Verlag C.H. Beck – dem führenden juristischen Fachverlag in Deutschland. Das Standardwerk liegt seit 2025 in der 4. Auflage vor. Dr. Jaques hat dort die umfangreichen Teile zum gesamten Zivilrecht des Unternehmenskaufs – einschließlich der Kapitel zu Aufklärungspflichten, vorvertraglicher Phase, NDA, Letter of Intent, Due Diligence, Kaufvertrag, Garantien und Freistellungen – sowie den Teil Private Equity als alleiniger Autor verfasst. Das Handbuch ist eine der besonders oft zitierte Praxisquellen für M&A-Transaktionen im deutschen Mittelstand.
Vor der Gründung von 3Q|Law sammelte Dr. Henning Jaques über viele Jahre Erfahrung in internationalen Großkanzleien. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer war er an den Standorten Köln, Berlin, London und Hamburg tätig und beriet dort nationale und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen. Anschließend war er bei Latham & Watkins tätig, einer der weltweit führenden Wirtschaftskanzleien. Diese internationale Erfahrung verbindet Dr. Jaques mit einem tiefen Verständnis für die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen des deutschen Mittelstands – insbesondere bei inhabergeführten Familienunternehmen mit Transaktionsvolumina im Bereich von EUR 5 bis 100 Millionen.
Ergänzend zu seiner anwaltlichen Qualifikation hat Dr. Jaques den Lehrgang zum Fachanwalt für Steuerrecht erfolgreich absolviert, was ihm eine integrierte Betrachtung steuerlicher und zivilrechtlicher Aspekte bei Unternehmenstransaktionen ermöglicht.
Dr. Henning Jaques ist ein gefragter Referent zu den Themen Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge. Er tritt regelmäßig als Redner auf der M&A Konferenz in Leipzig, im Industrie-Club Düsseldorf sowie bei Fachseminaren des Seminaranbieters von Fürstenberg & Grannemann auf. Darüber hinaus hat er zahlreiche Fachartikel zu Themen des Unternehmenskaufs, des Gesellschaftsrechts und der Unternehmensnachfolge im Mittelstand veröffentlicht.
Die Beratung von Dr. Henning Jaques zeichnet sich durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Kreativität und Praxisnähe aus. Sein Ansatz verbindet die analytische Tiefe und Qualitätsstandards einer internationalen Großkanzlei mit der persönlichen Betreuung und dem unternehmerischen Verständnis, das mittelständische Mandanten erwarten. Ziel jeder Beratung ist eine ganzheitliche Lösung, die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte einer Transaktion integriert und den Interessen des Mandanten optimal dient.
selbständiger Rechtsanwalt in Hamburg mit dem Schwerpunkt der Beratung mittelständischer Unternehmen und Unternehmer sowie vermögender Privatpersonen in den Bereichen M&A, Private Equity sowie Gesellschaftsrecht und Erbrecht.
Aufgrund der in über 28 Jahren gesammelten nationalen und internationalen Erfahrung von Dr. Jaques in den Bereichen Mergers & Acquisitions ("M&A"), Gesellschaftsrecht/Gesellschafterstreit und der Unternehmensnachfolge einschließlich Erbrecht, profitieren Mandanten von der klaren, zielorientierten Ausrichtung der Beratung auf den Nutzen des Mandanten. Dies bedeutet nicht nur die Orientierung an einem Querdenken über die Fachgrenzen hinweg und einer exzellenten Beratungsqualität, die Werte schafft und realisiert, sondern auch der Absicherung solcher Werte gegen Risiken einschließlich der Haftungsreduzierung für den Mandanten.
Herr Dr. Jaques hat neben seiner umfassenden Publikationstätigkeit auch über Jahre hinweg zu verschiedenen Spezialthemen wie Unternehmensverkauf, M&A, Unternehmensnachfolge sowie Gesellschaftsrecht und Managementhaftung Vorträge gehalten. Eine Auswahl von Publikationen und Vorträgen von Dr. Jaques finden Sie hier.
Eine Auswahl von Referenzen und Track-Record zu Unternehmensverkauf, M&A, Private Equity und Unternehmensnachfolgen von Dr. Jaques finden Sie hier.
Herr Prof. Dr. Thost berät seit über 20 Jahren nationale sowie internationale mittelständische Unternehmen, Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Vorstände in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehört insbesondere neben der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Geschäftsführerdienstverträgen auch der Bereich der Management-Haftung. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen in den Bereichen Mergers & Acquisitions ("M&A"), Stiftungsrecht nebst Unternehmensstiftungen sowie Insolvenzrecht.
Heratax steht Ihnen nicht nur in den Bereichen Buchführung, Jahresabschluss und Steueroptimierung zur Verfügung, sondern auch in der Steuergestaltungsberatung:
Mehr Infos auf heratax.de.
Die I-ADVISE AG ist eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sich auf Transaktionsberatung und Unternehmensbewertungen spezialisiert hat. Wesentliche Merkmale des Beratungsansatzes der I-ADVISE AG sind eine überdurchschnittlich seniore Teamstruktur sowie eine garantierte Unabhängigkeit und Exklusivität. Zu den Mandanten gehören sowohl große als auch mittelständische international agierende Unternehmen, Private Equity-Gesellschaften und deren Portfoliounternehmen sowie „Family Offices“.
Der Schwerpunkt von I-ADVISE im Bereich der Transaktionsberatung liegt in der Durchführung von Financial und Tax Due Diligence-Projekten für potenzielle Käufer, der Unterstützung bei Verkaufsprozessen (Vendor Assistance, Vendor Due Diligence) sowie der Betreuung von Portfoliogesellschaften im Nachgang einer Transaktion (Post Acquisition-Support).
Im Bereich Unternehmensbewertung agiert die I-ADVISE AG als neutraler Gutachter, Berater, Prüfer oder Schiedsgutachter im Rahmen verschiedener Anlässe wie z.B. Kauf, Verschmelzung, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Squeeze-outs, Purchase Price Allocation oder Impairment Test und erstellt Fairness Opinions.
Frank Berg verfügt über eine mehr als 25jährige Erfahrung vor allem in der transaktionsbegleitenden Beratung von Mandanten von der Anbahnung bis zum Vollzug eines Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs. Herr Berg unterstützt deutsche und ausländische börsennotierte als auch familiengeführte Großkonzerne, mittelständisch geprägte Unternehmen verschiedenster Branchen, international agierende Private Equity-Häuser sowie „Mid Cap“- und „Small Cap“-Finanzinvestoren aus dem deutschsprachigen Raum bei M&A-Transaktionen.
Mehr Infos auf i-advise.de.
Michael Ferdinand
Partner | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Fachberater für Internationales Steuerrecht | Dipl.-Kaufmann
Michael Ferdinand begleitet seit mehr als 20 Jahren Mandanten im nationalen und internationalen Steuerrecht mit Schwerpunkt im Unternehmens- und Immobiliensteuerrecht, der Umstrukturierungs- und der Transaktionsberatung. Zu seinen Mandanten gehören mittelständisch geprägte, inhabergeführte Unternehmen und Konzerne unterschiedlicher Größen und Branchen. Im Rahmen der steuerlichen Transaktionsberatung berät er in allen Phasen einer M&A-Transaktion Käufer oder Verkäufer u.a. bei der Konzeptionierung steuerlich optimierter Erwerbsstrukturen, der Durchführung der Tax Due Diligence sowie der Beratung in steuerlichen Aspekten eines Unternehmenskaufvertrags.
Zudem berät Herr Ferdinand als Fachberater für Internationales Steuerrecht u.a. auch Unternehmer und Unternehmen bei Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge im internationalen Kontext.
Mehr Infos auf i-advise.de.
Als Mandant von 3Q|Law haben Sie weltweiten Zugriff auf - deutschsprachige - anwaltliche und steuerliche Experten aus Wirtschaftskanzleien, die Ihnen mit Ihren Bedürfnissen in allen Teilen der Erde die nötigen Lösungen vor Ort liefern. Die CBBL Cross Border Busienss Lawyers AG ist ein weltweites und seit Jahren etwabliertes Netzwerk von Wirtschaftskanzleien mit deutschsprachigen Rechtsanwälten und betreibt ein Internet-Portal mit Informationen zu Rechts- und Steuerthemen für Unternehmen, vornehmlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH), die im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr tätig sind.
Testimonial von internationalen Partnern: "Ich bin Anwalt in der full-service US-Kanzlei Reinhart Boerner Van Deuren in Chicago und berate dort seit 1985 den deutschen Mittelstand. Ich habe Herrn Dr. Henning Jaques von 3Q|Law in einem M&A Projekt kennen und schätzen gelernt. Das von Dr. Jaques herausgegebene und in wesentlichen Teilen verfasste „Beck’sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand“ ist selbstredender Beweis für seine herausragende Kompetenz als M&A Anwalt. Ich habe Herrn Dr. Jaques aber auch als ausgesprochen zuverlässigen Pragmatiker in unserem M&A Projekt kennen und schätzen gelernt, in welchem er nicht nur eine führende Rolle übernommen hat, sondern auch im gesamten Projekt proaktiv mit kreativen Gestaltungsideen aufzuwarten versteht. Ich freue mich schon auf viele gemeinsame Projekte in der Zukunft!"
Buhler Duggal & Henry LLP ist eine Wirtschaftskanzlei mit Büros in New York, Boston und der Bay Area von San Francisco. Buhler Duggal & Henry Unternehmen und ihre Eigentümer sowie Private-Equity-Fonds, Hedge-Fonds und Risikokapitalgeber in allen Fragen des Handels- und Transaktionsrechts.
Als Partner von 3Q Law sind Buhler Duggal & Henry regelmäßig als externe Rechtsberater sowohl für Unternehmen in der Entwicklungsphase als auch für Unternehmen im mittleren Marktsegment tätig und beraten in Fragen, die den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens betreffen. Buhler Duggal & Henry verfügt auch über umfangreiche Erfahrung in der Beratung bei der Emission und dem Verkauf von öffentlichen und privaten Wertpapieren und berät regelmäßig Käufer und Verkäufer bei Fusionen und Übernahmen.
Sie profitieren in der Zusammenarbeit zwischen 3Q Law und Buhler Duggal & Henry sowohl im Falle von Aktivitäten in den USA als auch umgekehrt als US Mandant bei einem Tätigwerden in Deutschland.
Raoul Duggal ist im Gesellschaftsrecht tätig und hat sich auf die Vertretung von internationalen und inländischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und Investoren konzentriert. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Mandanten bei einem breiten Spektrum von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, einschließlich Umstrukturierungen, grenzüberschreitenden Transaktionen und Refinanzierungen. Er berät häufig nationale und internationale Unternehmen und Investoren bei Venture-Capital- und Private-Equity-Investitionen und deren Exit-Transaktionen. Darüber hinaus berät Raoul Duggal auch börsennotierte Unternehmen sowie nationale und internationale Börsengänge.
Raoul Duggal vertritt eine Vielzahl von US-amerikanischen und Europäischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und berät diese regelmäßig als deren externer Syndikus in den USA. Mit Hilfe des bewährten Netzwerks von Experten in den Bereichen Steuern, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht, Immobilien und Rechtsstreitigkeiten können sich Raouls Mandanten auf Rechtsdienstleistungen verlassen, die das gesamte Spektrum ihrer Aktivitäten in den Vereinigten Staaten abdecken.
Mit einem Ansatz, der auf praktischen und wirtschaftlichen Lösungen basiert, hilft Raoul in- und ausländischen Mandanten, ihre Geschäfte in den Vereinigten Staaten zu führen und effektiv zu verwalten.
Bevor er Buhler Duggal & Henry LLP mitbegründete, war Raoul in den New Yorker und Londoner Büros von Mintz, Levin, Cohn, Ferris, Glovsky und Popeo P.C. und bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Deutschland tätig.
Raoul hat sein Erstes Juristisches Staatsexamen mit Auszeichnung bestanden und an der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln mit summa cum laude zum Dr. iur. promoviert. Er besitzt einen LL.M.-Abschluss mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht der New York University School of Law.
Raoul ist aktives Mitglied der New York City Bar Association, der American Bar Association, des Deutschen Anwaltvereins, der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung, der International Association of Young Lawyers und der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer.
Raoul spricht fließend Deutsch und ist als Anwalt in New York und Deutschland zugelassen.
Mehr Infos auf bdhllp.com.