Kanzlei bei Gesellschafterstreit – Corporate Litigation

Anwälte bei Gesellschafterstreit und Streitvermeidung sowie Prozessführung

Gerade wenn Gesellschaften und ihre Gesellschafter zu Beginn der unternehmerischen Zusammenarbeit keine Zeit oder unmittelbare Veranlassung dazu hatten, sich intensiv mit den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen oder aber auch den damit verbundenen Aufwand gescheut haben, sind Probleme unter den Gesellschaftern, die häufig im weiteren Verlauf in langwierigen und kostspieligen Gesellschafterstreitigkeiten enden, vorprogrammiert. Typische Anlässe für einen solchen Streit unter Gesellschaftern sind unterschiedliche Auffassungen der Gesellschafter-Geschäftsführer darüber, in welcher Art und Weise das Unternehmen zu führen ist, die Ausschließung/Kündigung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund (z.B. bei Wettbewerbsverstößen oder Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung), Scheidung eines Gesellschafters, Tod eines Gesellschafters und nachrückende Erben oder der Verkaufswunsch eines Gesellschafters, der eine dafür erforderliche Zustimmung von den Mitgesellschaftern nicht erhält.

3Q|Law ist nicht nur darauf spezialisiert, passgenaue gesellschaftsrechtliche Strukturen für Ihr Unternehmen zu entwerfen, sondern auch im Streitfalle außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten und zu verhandeln. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, geht 3Q|Law auch gemeinsam mit Ihnen den Weg in die Gesellschafterstreitigkeit als "ultima ratio", um Ihre berechtigten Anliegen mit Nachdruck zu erstreiten. Auf diesem Wege hat 3Q|Law für seine Mandanten in den letzten Jahren zahlreiche einstweilige Verfügungen erwirkt und die Mandanteninteressen auch in Hauptsacheverfahren erfolgreich vor Landgerichten und Oberlandesgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof (mit dort zugelassenen Anwaltskollegen) mit Nachdruck durchgesetzt.

Anwalt für M&A Litigation und Prozessführung Post M&A Hamburg Dr. Jaques 3Q|Law

FAQ 1: Was tun bei einem Gesellschafterstreit?

Bei einem Gesellschafterstreit sollten Sie zunächst Ihre rechtliche Position analysieren lassen und die relevanten Gesellschaftsverträge, Beschlüsse und Korrespondenz sichern. Häufig lassen sich Konflikte durch professionelle Verhandlung beilegen, bevor gerichtliche Schritte notwendig werden. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, kommen Beschlussanfechtungen, Ausschluss- oder Austrittsverfahren und einstweiliger Rechtsschutz in Betracht. 3Q|Law verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten.

FAQ 2: Kann ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden?

Ja, ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Typische Ausschließungsgründe sind schwerwiegende Pflichtverletzungen, Treuwidrigkeiten oder ein dauerhaft zerrüttetes Vertrauensverhältnis. Der Ausschluss erfordert in der Regel einen Gesellschafterbeschluss und die Durchsetzung im Klageverfahren. Die Abfindungshöhe richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag oder – mangels Regelung – nach dem vollen Verkehrswert des Anteils.

FAQ 3: Wie wird die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters berechnet?

Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Abfindungsklausel, steht dem ausscheidenden Gesellschafter grundsätzlich der volle Verkehrswert seines Anteils zu. Viele Gesellschaftsverträge enthalten jedoch Abfindungsbeschränkungen – etwa auf den Buchwert oder einen Ertragswert mit Abschlag. Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung nur wirksam, wenn sie den ausscheidenden Gesellschafter nicht unangemessen benachteiligen. Die Überprüfung bestehender Abfindungsklauseln ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Konfliktberatung.

FAQ 4: Was ist eine Beschlussanfechtung und wie läuft sie ab?

Mit einer Beschlussanfechtung wird die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses gerichtlich überprüft. Anfechtungsgründe sind Verstöße gegen Gesetz, Satzung oder die gesellschafterliche Treuepflicht sowie Verfahrensfehler bei der Beschlussfassung. Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten, i.d.R. nicht gegen die anderen Gesellschafter. Eine rasche anwaltliche Beratung ist wichtig, da die Anfechtungsfrist üblicherweise kurz bemessen ist.

FAQ 5: Was kann ich tun, wenn der Mehrheitsgesellschafter seine Macht missbraucht?

Minderheitsgesellschafter sind durch die gesellschafterliche Treuepflicht geschützt, was allerdings oftmals nur ein schwaches Schwert ist. Bei Rechtsmissbrauch kommen Beschlussanfechtungen, Schadensersatzansprüche gegen den Mehrheitsgesellschafter sowie im Extremfall ein Austrittsrecht aus wichtigem Grund mit Abfindung zum vollen Verkehrswert in Betracht. Bereits das Informationsrecht nach § 51a GmbHG kann ein wichtiges Instrument sein, um Transparenz über die Geschäftsführung herzustellen.

FAQ 6: Welche Rolle spielt Mediation bei Gesellschafterstreitigkeiten?

Mediation kann als neutrales Verfahren helfen, verhärtete Konflikte zwischen Gesellschaftern zu lösen, ohne den kosten- und zeitintensiven Weg über ein Gericht nehmen zu müssen. Im Idealfall wird eine einvernehmliche Lösung erarbeitet – etwa eine Auseinandersetzungsvereinbarung oder eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Beteiligten grundsätzlich gesprächsbereit sind. 3Q|Law verbindet anwaltliche Verhandlungskompetenz mit der Fähigkeit, pragmatische Lösungen zu finden.

FAQ 7: Wie lange dauert ein Gesellschafterstreit vor Gericht?

Gerichtliche Gesellschafterstreitigkeiten dauern schon in erster Instanz inzwischen 1,5 bis zwei Jahre und mehr. Kommt es - wie zumeist - zu einer Berufung beim Oberlandesgericht ist eine Dauer des Gesellschafterstreits von insgesamt drei bis fünf Jahre keine Seltenheit. Hinzu kommen häufig parallele Verfahren wie einstweilige Verfügungen, Auskunftsklagen und Abfindungsstreitigkeiten. Die langen Verfahrensdauern und hohen Kosten machen deutlich, warum eine außergerichtliche Einigung in der Regel die bessere Option ist.

FAQ 8: Was kostet ein Anwalt bei einem Gesellschafterstreit?

Die Kosten der anwaltlichen Beratung hängen u.a. vom Streitwert und der Komplexität des Falls ab. Bei gerichtlichen Verfahren richten sich die Gerichtskosten sowie etwaige der Gegenseite zu erstattende Kosten (oder bei Obsiegen von dieser zu erstattenden Kosten) zumeist nach dem Wert des betroffenen Gesellschaftsanteils. Die eigene anwaltliche Beratung wird i.d.R. nach Zeitaufwand abgerechnet. 3Q|Law bietet ein kostenloses Erstgespräch zur Einschätzung der Erfolgsaussichten und zur Klärung der voraussichtlichen Kosten.

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