Anwalt für Due Diligence

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3Q|Law: Ihre M&A Spezialisten für Due-Diligence beim Unternehmenskauf

Der Due-Diligence kommt im Rahmen von Unternehmenskäufen, aber auch bei Immobilientransaktionen oder Börsengängen eine zentrale Bedeutung zu. Als auf den Unternehmenskauf spezialisierter Anwalt ist dies ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von 3Q|Law. Den Titel "Fachanwalt für Unternehmenskauf" oder "Fachanwalt für M&A" gibt es bislang nicht, so dass es vor allem auf die Spezialisierung und Praxiserfahrung im Bereich M&A ankommt.

Der Begriff „Due Diligence“ kommt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und bedeutet „erforderliche Sorgfalt“ bei der Überprüfung eines Unternehmens als potentielles Kaufobjekt. Der Sinn und Zweck einer Due Diligence Prüfung, die einzelnen Prüfungsgegenstände sowie die Notwendigkeit organisatorischer Maßnahmen lassen sich erst verstehen, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen für Käufer und Verkäufer sowie für die handelnden Personen klar vor Augen hat.

Due-Diligence aus Sicht
des Unternehmenskäufers

Zunächst geht es aus Sicht des Unternehmenskäufers darum, herauszufinden, ob das ins Visier genommene Ziel-Unternehmen auch tatsächlich ein attraktives Kaufobjekt ist oder ob Risiken oder sonstige Nachteile überwiegen, die eine Abstandnahme vom gesamten Unternehmenskauf erforderlich machen.

Zudem treffen den Unternehmensverkäufer Aufklärungspflichten, und zwar insbesondere dann, wenn der Unternehmenskäufer gezielt Fragen gestellt hat. Aus Käufersicht geht es daher auch darum, möglichst umfassend und gezielt Fragen an den Verkäufer zu adressieren, um damit Aufklärungspflichten auszulösen und somit einerseits mehr über das Ziel-Unternehmen zu erfahren und andererseits für den Ernstfall Argumente für die Geltendmachung von Ansprüchen zu haben.

Auf der anderen Seite könnte es dem Unternehmenskäufer passieren, dass die vollständige Unterlassung einer Due-Diligence als grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers vom Mangel im Sinne von § 442 BGB eingestuft wird und damit zum Verlust von Rechten führt. Als Herausgeber und Autor des "Beck'schen Handbuch zum Unternehmenskauf im Mittelstand" kann Dr. Jaques Sie umfassend beraten. 3Q|Law steht auch hier für Querdenken, Qualität und Quintessenz.

Due-Diligence aus Sicht des Managements von Unternehmenskäufer und Unternehmensverkäufer

Für die Beurteilung der Haftungsrisiken der bei einem Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf (Mergers & Acquisition - M&A) handelnden Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sind insbesondere auch die gesetzlichen wie gerichtlichen Entwicklungen der letzten Jahre sowie die durch die Finanzmarktkrise aktuelle öffentliche Stimmung im Hinblick auf Manager relevant. Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum handelt ein Vorstand oder Geschäftsführer grundsätzlich pflichtwidrig, wenn er keine Due-Diligence-Prüfung beim Zielunternehmen durchführt. Fehler von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten oder Beiräten beim Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf führen damit schnell zur unbeschränkten und persönlichen Managerhaftung, wenn hier nicht frühzeitig und gezielt Vorkehrungen getroffen werden.

Post-Merger Due-Diligence im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A)

Der Verlust von Rechten droht dem Unternehmenskäufer auch dann, wenn er nicht unverzüglich nach Übergabe des Unternehmens in einer Post-Merger-Due-Diligence den Kaufgegenstand im Hinblick auf etwaige Mängel prüft. Wird dies unterlassen, kann daraus auch wiederum eine persönliche Haftung des Managements entstehen.

Due-Diligence aus Sicht des Unternehmensverkäufers

Will der Unternehmer als Verkäufer einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen und auch die sogenannten - möglicherweise einen Arglistvorwurf begründenden - „Angaben ins Blaue hinein“ vermeiden, empfiehlt sich eine sogenannte Verkäufer-Due-Diligence, also eine grundlegende (Vorab-)Prüfung des Unternehmens durch den Unternehmensverkäufer selbst, um Ertragssteigerungspotenziale und sonstige Chancen bzw. Risiken zu identifizieren, welche sich letztlich auf den Unternehmenskaufpreis auswirken und von daher möglichst vor Beginn des eigentlichen Verkaufsprozesses optimiert werden sollten. 3QLaw ist Ihnen dabei gern behilflich.

Darüber hinaus geht es auf Verkäuferseite darum, aufgrund der Due-Diligence des Käufers im Notfall dessen Kenntnis von Mängeln des Unternehmens oder sonstigen Kaufgegenstandes (z.B. von Immobilien) nachweisen zu können, um so dessen Ansprüche auszuschließen oder zu mindern.

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