Besonderheiten der Unternehmensbewertung für KMU, Start-ups und Handwerk

Wie Unternehmen speziell im Bereich KMU und Handwerk sowie Start-ups bewertet werden

 

Die Bewertung kleiner und mittelständischer Unternehmen ist weit anspruchsvoller als die Bewertung von Großunternehmen oder börsennotierten Gesellschaften – obwohl das Budget für die Bewertung in der Regel deutlich geringer ist. Hinzu kommt, dass die Unternehmen selbst sehr heterogen sind: Ein Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitern funktioniert nach anderen Gesetzen als ein Softwareunternehmen mit 40 Entwicklern. Beide sind KMU – aber ihre Bewertungslogik unterscheidet sich erheblich. Besonderheiten für die Unternehmensbewertung ergeben sich auch bei Start-ups, die noch auf keine Historie zurückblicken und keine verlässlichen Umsatzplanungen vorweisen können.

 


M&A Anwalt Dr. Henning Jaques von 3Q|Law: Herausgeber und Autor des "Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand", 4. Aufl. 2025

M&A + Private Equity Anwalt Dr. Jaques Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand

Beck’sches Handbuch
Unternehmenskauf im Mittelstand,
4. Auflage 2025


1. Allgemeine Besonderheiten bei der KMU-Bewertung

 

Die Bedeutung des Unternehmers bei der Unternehmensbewertung

Das prägende Merkmal mittelständischer Unternehmen ist die Einheit von Eigentum und Unternehmensführung. Der Inhaber ist nicht nur Gesellschafter, sondern häufig auch der zentrale Leistungsträger, das Gesicht nach außen und der Schlüssel zu den wichtigsten Kundenbeziehungen.

Für die Bewertung hat das erhebliche Konsequenzen: Künftige Erträge hängen nicht nur vom Unternehmen als Organisation ab, sondern in hohem Maß von der Person des Unternehmers. Der Bewertungsgutachter muss daher kritisch prüfen, inwieweit die bisherigen Ergebnisse auch ohne den bisherigen Inhaber erzielbar sind - oder ob ein sogenannter Inhaber-Discount anzusetzen ist.

Praxishinweis: Unternehmer, die eine Nachfolge planen, sollten rechtzeitig mit dem Aufbau eines Management-Teams beginnen und Kundenbindung strukturell verankern – das steigert den Unternehmenswert messbar.

Der Unternehmerlohn als Bewertungsfaktor

In mittelständischen Unternehmen ist die Vergütung des Inhabers häufig nicht marktgerecht – sie kann zu hoch oder zu niedrig sein. Für die Bewertung ist dies relevant: Die Ertragsgröße, die als Basis für die Bewertung dient (EBIT, EBITDA oder Einzahlungsüberschüsse), muss um eine angemessene Geschäftsführervergütung bereinigt werden.

Eine zu niedrige Inhabervergütung erhöht das ausgewiesene Ergebnis künstlich – ein nachfolgender Käufer müsste eine marktgerechte Geschäftsführung finanzieren, was den echten Ertrag reduziert. Umgekehrt kann eine überhöhte Vergütung, etwa in Kombination mit Pensionszusagen oder Nebenbezügen, zu einem zu niedrigen ausgewiesenen Ergebnis führen.

Datenqualität und Unternehmensplanung

Viele KMU verfügen über kein formalisiertes Planungssystem. Die Jahresabschlüsse sind häufig steuerlich geprägt und weichen vom wirtschaftlich maßgeblichen Ergebnisbild ab. Für eine belastbare Bewertung müssen die historischen Zahlen bereinigt und plausibilisiert werden – ein Prozess, der Zeit und Expertise erfordert.

Darüber hinaus muss das Bewertungsobjekt klar abgegrenzt werden: Bei vielen KMU ist die Grenze zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen des Inhabers unscharf. Betrieblich genutzte Immobilien, Fahrzeuge oder Finanzanlagen können im Privatvermögen gehalten sein oder zum Unternehmen gehören – was erhebliche Auswirkungen auf den Bewertungsansatz hat.

 

 

2. Bewertung von Handwerksbetrieben

 

Besonderheiten bei der Bewertung eines Handwerksunternehmens

Handwerksbetriebe zählen zu den personenbezogensten Unternehmensformen überhaupt. Der Inhaber ist gleichzeitig Betriebsleiter, Fachkraft und Kundenbetreuer. Viele Aufträge kommen nicht über strukturierte Vertriebskanäle, sondern über persönliche Empfehlungen und langjährige Kundenbeziehungen.

Bei der Bewertung sind folgende Aspekte besonders zu beachten:

  • Meisterbrief und Qualifikationen: Viele Handwerksberufe erfordern eine Meisterausbildung oder vergleichbare Qualifikation. Ist diese nur beim Inhaber vorhanden und nicht übertragbar, muss geprüft werden, ob der Betrieb unter einem Nachfolger ohne entsprechende Qualifikation überhaupt fortgeführt werden kann.
  • Auftragsbuch und Kundenstamm: Der Wert eines Handwerksbetriebs hängt entscheidend davon ab, ob die bestehenden Kundenbeziehungen beim Inhaberwechsel erhalten bleiben. Wiederholungsaufträge und Rahmenverträge erhöhen den Wert; stark personenbezogene Kundenbeziehungen reduzieren ihn.
  • Mitarbeiter und Fachkräftemangel: Im aktuellen Marktumfeld ist die Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter ein zentraler Werttreiber. Betriebe mit stabiler Belegschaft und guten Ausbildungsprogrammen sind deutlich höher zu bewerten als solche mit hoher Fluktuation.
  • Fuhrpark, Maschinen und Werkzeug: Bei maschinenintensiven Gewerken (z.B. Baugewerbe, Metalltechnik) spielen der Zustand und Wert des Anlagevermögens eine wesentliche Rolle. Hier kann der Substanzwert als Untergrenze relevant werden.

Bewertungsansätze im Handwerk und Private-Equity-KoOnsolidierung

In der Praxis dominieren Multiplikatorverfahren auf Basis des EBIT oder des Umsatzes. Branchenübliche Umsatzmultiples liegen je nach Gewerk, Region und Ertragskraft zwischen 0,3x und 1,2x des Jahresumsatzes; EBIT-Multiples typischerweise zwischen 3x und 6x. In einigen Gewerken – insbesondere SHK, Elektro und Dach – hat die rege Konsolidierungsaktivität von Private-Equity-Investoren die Multiples in den letzten Jahren deutlich nach oben verschoben. Betriebe, die in dieses Konsolidierungsumfeld passen, können überproportional hohe Kaufpreise erzielen.

 

 

3. Bewertung von Start-ups und Wachstumsunternehmen

 

Warum klassische Methoden an Grenzen stoßen

Start-ups sind in der Frühphase typischerweise nicht profitabel – manchmal nicht einmal umsatzgenerierend. EBIT und EBITDA scheiden als Bewertungsgrundlage damit aus. Auch Ertragswertverfahren und DCF stoßen an Grenzen, weil die Planungsunsicherheit extrem hoch ist und Prognosen über wenige Jahre hinaus kaum belastbar sind. Gleichwohl muss auch ein Start-up bewertet werden – spätestens dann, wenn Investoren einsteigen, Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt werden oder ein Exit ansteht.

Die Venture-Capital-Methode

Die VC-Methode arbeitet rückwärts: Ausgangspunkt ist der erwartete Unternehmenswert zum Zeitpunkt eines künftigen Exits, der auf Basis von Marktvergleichen geschätzt wird. Dieser Exit-Wert wird mit der angestrebten Rendite des Investors auf den heutigen Zeitpunkt diskontiert – das ergibt den Post-Money-Wert der aktuellen Finanzierungsrunde. Der Pre-Money-Wert ergibt sich als Post-Money-Wert abzüglich des neuen Kapitals und bestimmt den Anteil des Investors.

Beispiel: Ein VC-Investor erwartet in fünf Jahren einen Exit bei einem Unternehmenswert von 50 Mio. Euro. Bei einer Zielrendite von 30 % p.a. ergibt sich ein heutiger Post-Money-Wert von ca. 13,5 Mio. Euro. Investiert er 5 Mio. Euro, erhält er – unter der Annahme, dass bis zum Exit keine weiteren Verwässerungen durch Folgerunden stattfinden – ca. 37 % der Anteile.

Berkus-Methode und Scorecard-Ansatz

Für sehr frühe Phasen haben sich qualitative Bewertungsansätze etabliert. Die Berkus-Methode bewertet fünf Schlüsselfaktoren (Grundidee, Prototyp, Management-Team, strategische Partnerschaften, erster Vertrieb) und weist jedem Faktor einen Wertbeitrag von bis zu 500.000 Euro zu. Der Pre-Money-Wert eines Start-ups in der Frühphase ist nach dieser Methode auf maximal 2,5 Mio. Euro gedeckelt. Der Scorecard-Ansatz vergleicht das Start-up mit einem regionalen Durchschnittswert vergleichbarer Unternehmen in der gleichen Entwicklungsphase und passt diesen Basiswert anhand gewichteter qualitativer Faktoren an. Beide Methoden sind weniger präzise als quantitative Verfahren – aber sie sind in der Praxis ehrlicher, weil sie keine Scheinsicherheit durch fiktive Zukunftsszenarien erzeugen.

Unternehmensbewertung Pre-Money, Post-Money und Down Rounds

In der Venture-Capital-Welt beschreiben Pre-Money- und Post-Money-Bewertungen den Unternehmenswert unmittelbar vor bzw. nach der Aufnahme neuen Kapitals. Eine steigende Bewertung in aufeinanderfolgenden Runden (Seed, Series A, B, C) signalisiert Wachstum und Investorenvertrauen – sie sagt aber noch nichts über die operative Profitabilität aus.

Gründer sollten frühzeitig verstehen, dass eine hohe Bewertung in einer Finanzierungsrunde auch erhebliche Risiken schafft. Kann das Wachstum die Erwartungen nicht erfüllen und wird in einer späteren Runde eine niedrigere Bewertung erzielt, liegt eine sogenannte Down Round vor. Vertragliche Schutzklauseln für Alt-Investoren – insbesondere Anti-Dilution-Regelungen und teilnehmende Liquidationspräferenzen – können in solchen Situationen die Gründeranteile dramatisch verwässern und im Exit-Fall entwerten. Die wirtschaftliche Bewertung eines Start-ups darf daher im Term Sheet niemals isoliert von den rechtlichen Klauseln betrachtet werden.


Mein Unternehmen hängt stark an mir als Inhaber – wie wirkt sich das auf den Kaufpreis aus?

Die Inhaberabhängigkeit ist der häufigste wertmindernde Faktor bei der Bewertung mittelständischer Unternehmen. Wenn Kundenkontakte, Schlüssellieferanten oder wesentliches Know-how an der Person des Inhabers hängen, muss der Gutachter prüfen, ob diese Erträge nach einem Inhaberwechsel tatsächlich erhalten bleiben. Im Extremfall – etwa bei einem Ein-Mann-Betrieb ohne strukturierte Prozesse – kann der Wert auf den Liquidationswert sinken. Wer den Verkauf plant, sollte daher frühzeitig ein eigenständig handlungsfähiges Management aufbauen, Kundenbeziehungen vertraglich verankern und Wissen in Prozessen dokumentieren. Jeder Schritt in Richtung Inhaberunabhängigkeit erhöht den Unternehmenswert messbar.

Was ist der Unternehmerlohn und warum korrigiert ihn der Gutachter?

Der Unternehmerlohn ist das Gehalt, das der Inhaber für seine operative Tätigkeit im Unternehmen beansprucht – unabhängig davon, was er tatsächlich als Geschäftsführergehalt bucht. Viele Inhaber zahlen sich selbst zu wenig (um Steuern zu sparen) oder zu viel (etwa durch Pensionszusagen). Der Gutachter setzt an dieser Stelle einen marktgerechten Geschäftsführerlohn an, den ein externer Nachfolger zahlen müsste. Ist das gebuchte Gehalt zu niedrig, sinkt das bereinigte Ergebnis – und damit der Kaufpreis. Ist es zu hoch, steigt das bereinigte Ergebnis. Eine realistische und dokumentierte Vergütungsstruktur vor dem Verkaufsprozess vermeidet Überraschungen im Gutachten.

Mein Jahresabschluss ist steueroptimiert und zeigt wenig Gewinn – ist mein Unternehmen deshalb wenig wert?

Nicht zwingend – aber es macht die Bewertung aufwendiger. Steuerlich geprägte Jahresabschlüsse müssen für Bewertungszwecke bereinigt werden: Sonderabschreibungen werden rückgängig gemacht, außerordentliche Aufwendungen herausgerechnet, und nicht betriebsnotwendige Ausgaben identifiziert. Das Ergebnis dieser Bereinigung ist das sogenannte normalisierte EBIT oder EBITDA, auf dessen Basis die Bewertung erfolgt. Wer seinen Betrieb verkaufen möchte, sollte idealerweise zwei bis drei Jahre vor dem Verkauf die steuerliche Optimierung graduell zurückfahren, um ein belastbares Ertragsbild zu erzeugen, das Käufer und Gutachter überzeugt.

Was gehört beim Kauf eines KMU zum Unternehmen – und was bleibt beim Inhaber?

Bei vielen KMU ist die Grenze zwischen Betriebs- und Privatvermögen unscharf. Betrieblich genutzte Immobilien, Fahrzeuge, Patente oder Finanzanlagen befinden sich häufig im Privatbesitz des Inhabers und werden dem Unternehmen vermietet oder zur Verfügung gestellt. Für die Bewertung ist entscheidend, was tatsächlich Gegenstand der Transaktion ist. Vor dem Verkauf sollte klar definiert werden: Was wird mit verkauft (Share Deal oder Asset Deal)? Welche Vermögensgegenstände bleiben im Privatvermögen? Wie werden Nutzungsüberlassungen nach dem Verkauf geregelt? Diese Abgrenzungsfragen haben direkte Auswirkungen auf Kaufpreis, Garantien und steuerliche Behandlung.

Wie wird ein Handwerksbetrieb bewertet – gibt es Branchenstandards?

Für Handwerksbetriebe gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Bewertungsstandards. In der Praxis dominieren zwei Ansätze: Multiplikatorverfahren auf Basis des EBIT oder des Umsatzes sowie – bei ertragsschwachen Betrieben – der Substanzwert. Branchenübliche Umsatzmultiples liegen je nach Gewerk, Region und Ertragskraft zwischen 0,3x und 1,2x des Jahresumsatzes; EBIT-Multiples typischerweise zwischen 3x und 6x. Diese Bandbreiten variieren erheblich: Betriebe in wachsenden Gewerken mit stabiler Auftragslage, eigenem Kundenstamm und qualifizierten Mitarbeitern erzielen die obere Bandbreite; stark personenabhängige Betriebe ohne formalisierte Strukturen die untere.

Kann ich meinen Handwerksbetrieb verkaufen, wenn ich keinen Nachfolger mit Meisterbrief habe?

Ja – aber mit Einschränkungen, die den Käuferkreis und damit den Preis beeinflussen. Für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung) muss der Betrieb von einem Meister oder einem gleichgestellten Fachmann geleitet werden. Ein Käufer ohne Meisterbrief kann den Betrieb nur übernehmen, wenn er einen angestellten Meister als fachlichen Betriebsleiter einstellt. Diese Anforderung reduziert den Käuferkreis und erhöht die laufenden Kosten des Erwerbers – was sich in einem niedrigeren Kaufpreis niederschlägt. Alternativ kann der bisherige Inhaber für eine Übergangszeit als angestellter Meister im Betrieb verbleiben.

Wie wichtig ist der Kundenstamm für die Bewertung meines Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebs?

Der Kundenstamm ist bei personenbezogenen Betrieben oft der entscheidende Werttreiber – und zugleich das größte Risiko. Ein Käufer bezahlt nicht für vergangene Umsätze, sondern für die Wahrscheinlichkeit, dass diese Umsätze nach dem Inhaberwechsel fortbestehen. Maßgebliche Faktoren sind: Vertragslaufzeiten und Wiederkaufquoten, Konzentration auf Einzelkunden (Klumpenrisiko), Art der Kundenbeziehung (persönlich-vertrauensbasiert oder strukturell-vertraglich) sowie die Übertragbarkeit dieser Beziehungen auf einen Nachfolger. Betriebe mit Rahmenverträgen, digitalen Kundenbindungssystemen und mehreren Ansprechpartnern beim Kunden sind strukturell höher zu bewerten als solche, bei denen der Inhaber der einzige Kontaktpunkt ist.

Wie wird ein Start-up bewertet, das noch keine Umsätze hat?

Für Start-ups in der Pre-Revenue-Phase scheiden klassische Bewertungsverfahren wie EBIT-Multiplikatoren oder DCF aus. In der Praxis kommen qualitative Methoden zum Einsatz: Die Berkus-Methode bewertet fünf Schlüsselfaktoren (Grundidee, Prototyp, Team, Partnerschaften, erster Vertrieb) mit jeweils bis zu 500.000 Euro und deckt den Pre-Money-Wert auf maximal 2,5 Mio. Euro. Der Scorecard-Ansatz vergleicht das Start-up mit Durchschnittswerten vergleichbarer Frühphasenunternehmen. Beide Methoden sind bewusst konservativ gehalten, um keine Scheinsicherheit zu erzeugen.

 

 

Was ist die VC-Methode und wie wird mein Start-up damit bewertet?

Die Venture-Capital-Methode arbeitet rückwärts vom erwarteten Exit-Wert: Der Investor schätzt, was das Unternehmen beim künftigen Verkauf oder Börsengang wert sein wird, und diskontiert diesen Wert mit seiner Zielrendite auf den heutigen Zeitpunkt zurück. Das ergibt den Post-Money-Wert der aktuellen Runde. Investiert der VC beispielsweise 5 Mio. Euro bei einem Post-Money-Wert von 13,5 Mio. Euro, erhält er ca. 37 % der Anteile – vorausgesetzt, es gibt bis zum Exit keine weiteren Verwässerungen durch Folgerunden.

Was ist eine Down Round – und wie schütze ich mich als Gründer davor?

Eine Down Round liegt vor, wenn ein Start-up in einer neuen Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung als in der vorherigen Runde bewertet wird. Das passiert, wenn das Wachstum hinter den Erwartungen zurückbleibt. In solchen Situationen greifen Anti-Dilution-Klauseln zugunsten der Alt-Investoren: Sie erhalten zusätzliche Anteile oder Konversionsrechte, um ihren prozentualen Besitz zu schützen – auf Kosten der Gründeranteile. Schutz bietet vor allem eine realistische Bewertung von Anfang an und die sorgfältige Verhandlung der Liquidationspräferenzen und Anti-Dilution-Regelungen bereits im ersten Term Sheet.

Was sind Liquidationspräferenzen und warum sind sie wichtig?

Liquidationspräferenzen regeln, wer im Exit-Fall zuerst und in welcher Höhe ausgezahlt wird. Eine einfache (nicht-partizipierende) Liquidationspräferenz gibt dem Investor das Recht, zuerst seinen investierten Betrag zurückzuerhalten, bevor der Rest anteilig verteilt wird. Teilnehmende (partizipierende) Liquidationspräferenzen gehen weiter: Der Investor erhält zunächst seinen investierten Betrag zurück und partizipiert danach erneut anteilig am Resterlös. Bei einem niedrigen Exit-Preis kann das dazu führen, dass Gründer trotz erfolgreichen Unternehmensverkaufs kaum oder nichts erhalten. Die wirtschaftliche Bewertung eines Start-ups lässt sich deshalb nie isoliert von diesen Klauseln beurteilen.

Welche Schutzklauseln sollten Gründer beim Einstieg eines VC-Investors unbedingt kennen?

Neben Anti-Dilution und Liquidationspräferenzen sind besonders relevant: Drag-along-Rechte (der Mehrheitsgesellschafter kann Minderheiten zum Mitverkauf zwingen), Tag-along-Rechte (Minderheiten dürfen beim Verkauf mitziehen), Vesting-Regelungen für Gründeranteile (Anteile werden erst nach Ablauf einer Haltefrist vollständig übertragen) sowie Informations- und Zustimmungsrechte der Investoren. Ein auf Venture Capital spezialisierter Rechtsanwalt sollte das Term Sheet vor Unterzeichnung sorgfältig prüfen – die wirtschaftlichen Folgen dieser Klauseln können den nominalen Unternehmenswert erheblich relativieren.


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