Distressed M&A Anwalt Hamburg | Unternehmenskauf in Krise & Insolvenz

Als Anwaltskanzlei berät 3Q|Law auch im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf in Krise und Insolvenz (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit). Zu nennen sind zum einen der Verkauf des Unternehmens in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen der Unternehmer nicht mehr die nötige Neuausrichtung bewerkstelligen kann oder will oder der Verkauf eines bereits insolventen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter. Auch andere Sanierungslösungen, insbesondere die Errichtung von Auffanggesellschaften und Verkauf des Unternehmens im Insolvenzplanverfahren sind mögliche Alternativen.

In den meisten Fällen werden insolvente Unternehmen nicht zerschlagen, sondern entweder im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens selbst restrukturiert (dies aber bislang eher selten) oder im Wege der „übertragenden Sanierung“ veräußert.

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Als Unternehmer und/oder Geschäftsführer sollten Sie aber bedenken, dass der Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf in der Krise des Unternehmens ein „Kampf gegen die Zeit“ ist. Denn in Krisenzeiten und spätestens in der Insolvenz steigt das Risiko deutlich an, dass sich nicht nur viele Kunden und Lieferanten von dem Unternehmen abwenden, sondern dass auch besonders qualifizierte Mitarbeiter abwandern. Den Geschäftsführern sind dann mit Fortschreiten der Krise mehr und mehr die Hände gebunden, und spätestens mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ist dem Management die Verfügungsmacht über das Unternehmen genommen.

Je nachdem in welcher Phase der Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf erfolgt, gelten unterschiedliche „Spielregeln“. Dabei gibt es besondere rechtliche Rahmenbedingungen, die generell bei M&A in Krise und Insolvenz bedacht und geregelt werden müssen. Dies betrifft vor allem - aber eben nicht nur - die Fragen der Wirksamkeit von Verfügungen, der Insolvenzanfechtung, der Erfüllungsverweigerung durch den Insolvenzverwalter und Fragen im Zusammenhang mit der Belegschaft. 3Q|Law unterstützt Sie auch in diesen Fällen.


M&A Anwalt Dr. Henning Jaques von 3Q|Law: Herausgeber und Autor des "Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand", 4. Aufl. 2025

M&A Anwalt Dr. Jaques Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand

Beck’sches Handbuch
Unternehmenskauf im Mittelstand,
4. Auflage 2025

Was sind die Chancen und Risiken für Käufer und Verkäufer beim Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz?

 

Warum ist der Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz eine besondere Herausforderung?

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, stehen alle Beteiligten unter erheblichem Handlungsdruck. Für den Inhaber geht es darum, das Lebenswerk zu retten oder zumindest den größtmöglichen Wert zu erhalten. Für potenzielle Käufer bietet der Erwerb eines Krisenunternehmens die Chance, zu vergleichsweise günstigen Konditionen wertvolle Marktanteile, Produktionskapazitäten oder qualifiziertes Personal zu übernehmen.

Der Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz unterscheidet sich allerdings fundamental vom Erwerb eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens. Zeitdruck, komplexe Haftungsfragen und eine Vielzahl divergierender Interessen – von Gläubigern über Arbeitnehmer bis hin zum Insolvenzverwalter – machen jede Transaktion zu einem anspruchsvollen Projekt, das spezialisierte rechtliche Begleitung erfordert.

In Deutschland stehen jedes Jahr tausende Unternehmen vor der Frage, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Veräußerung der bessere Weg wäre. Gerade im Mittelstand, wo unternehmerische Fehlentscheidungen, versäumte Digitalisierung oder der zunehmende Fachkräftemangel schnell existenzbedrohend wirken können, hat das Thema Distressed M&A erheblich an Bedeutung gewonnen.

Was sind die entscheidenden Stadien von der betriebswirtschaftlichen Krise zur Insolvenzreife?

Nicht jede Unternehmenskrise mündet automatisch in eine Insolvenz. Der Weg von den ersten wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis zur Zahlungsunfähigkeit verläuft typischerweise in mehreren Stufen: Zunächst treten strategische Probleme auf – etwa Marktveränderungen, der Verlust wichtiger Kunden oder steigende Kosten. Werden diese nicht rechtzeitig adressiert, entwickelt sich daraus eine Ertragskrise, die schließlich in einer Liquiditätskrise enden kann.

Die insolvenzrechtliche Krise beginnt, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Zwischen der rein betriebswirtschaftlichen Krise und dem formalen Insolvenzgrund liegt der Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit – ein Stadium, das für die Planung von Rettungsmaßnahmen besonders wichtig ist.

Für Unternehmer ist entscheidend: Je früher professionelle Berater eingebunden werden, desto mehr Handlungsspielraum besteht. Wer erst beim Insolvenzgericht sitzt, hat viele Optionen bereits verloren.

Was sind die drei Phasen in der Insolvenz? Gelten dabei unterschiedliche Spielregeln?

Beim Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz gelten je nach Stadium unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Vereinfacht lassen sich drei Phasen unterscheiden: erstens der Zeitraum vor Stellung eines Insolvenzantrags, zweitens die Phase zwischen Insolvenzantrag und Eröffnungsbeschluss (Insolvenzeröffnungsverfahren) und drittens der Zeitraum nach der Insolvenzeröffnung.

In jeder dieser Phasen ändern sich die Verfügungsbefugnisse, die Haftungsrisiken und die Gestaltungsmöglichkeiten grundlegend. Während der Inhaber vor einem Insolvenzantrag noch weitgehend frei handeln kann, gehen die Entscheidungsbefugnisse mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ganz oder teilweise auf diesen über. Nach der Verfahrenseröffnung liegt die Verwaltungs- und Verfügungsmacht dann vollständig beim Insolvenzverwalter – es sei denn, das Gericht ordnet eine Eigenverwaltung an.

Für Käufer und Verkäufer ist es gleichermaßen entscheidend, die jeweiligen Chancen und Risiken der einzelnen Phasen genau zu kennen und die Transaktionsstrategie darauf abzustimmen.

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Unternehmensverkauf vor Insolvenzantrag: Chancen nutzen, Anfechtungsrisiken vermeiden

 

Warum ist ein frühzeitiger Unternehmensverkauf in Krise und Insolvenz attraktiv?

Solange noch kein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist der Unternehmensinhaber grundsätzlich uneingeschränkt verfügungsbefugt. Er kann sein Unternehmen sowohl im Wege eines Asset Deals als auch als Share Deal veräußern. Dieser Handlungsspielraum macht einen Verkauf in der Krisenphase vor Insolvenzantrag für viele Unternehmer attraktiv.

Für einen frühzeitigen Verkauf spricht vor allem, dass der durch eine Insolvenz typischerweise eintretende Wertverfall – durch Abwanderung von Kunden, Lieferanten und qualifizierten Mitarbeitern – weitgehend vermieden werden kann. Zudem ist der Wettbewerb unter Kaufinteressenten häufig geringer, weil die Krise noch nicht öffentlich bekannt ist.

Welche Fallstricke drohen dem Unternehmenskäufer beim Unternehmenskauf in der Krise?

Dem stehen allerdings erhebliche Risiken gegenüber: Der Zeitdruck in Krisensituationen und die häufig lückenhafte Datenlage beim Verkäufer erhöhen das Risiko einer Fehlinvestition. Gravierender noch ist das Anfechtungsrisiko, das den Käufer bis zu zehn Jahre nach der Transaktion treffen kann.

Was sind Anfechtungsrisiken beim Unternehmenskauf vor der Insolvenz?

Wird nach dem Unternehmensverkauf das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers oder des verkauften Unternehmens eröffnet, kann der Insolvenzverwalter den Kaufvertrag oder einzelne Teile davon anfechten. Die Insolvenzordnung kennt hierzu verschiedene Anfechtungstatbestände, die den Käufer in unterschiedlichem Maße gefährden.

Bei einer sogenannten kongruenten Deckung – also wenn der Käufer genau das erhalten hat, was ihm vertraglich zustand – kann der Insolvenzverwalter innerhalb von drei Monaten vor dem Insolvenzantrag anfechten, sofern der Verkäufer bereits zahlungsunfähig war und der Käufer dies wusste. Bei einer inkongruenten Deckung, bei der der Käufer Leistungen erhalten hat, auf die er keinen Anspruch hatte, sind die Voraussetzungen für eine Anfechtung deutlich geringer.

Besonders weitreichend ist die sogenannte Vorsatzanfechtung: Hier kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechten, wenn der Verkäufer mit der Absicht gehandelt hat, seine Gläubiger zu benachteiligen, und der Käufer davon Kenntnis hatte. Diese Kenntnis wird gesetzlich vermutet, wenn der Käufer wusste, dass dem Verkäufer die Zahlungsunfähigkeit drohte.

Kann der Insolvenzverwalter die Vertragserfüllung verweigern?

Der Insolvenzverwalter kann die Erfüllung des vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrags verweigern, was neben der Insolvenz-Anfechtung ein weiteres erhebliches Risiko darstellt. In diesem Fall kann der Unternehmenskäufer nämlich seine Ansprüche aus dem Vertrag nur noch als einfacher Insolvenzgläubiger geltend machen – mit häufig sehr geringen Befriedigungsquoten.

Um dieses Risiko zu umgehen, müsste der Käufer entweder den vollständigen Kaufpreis sofort zahlen und damit die beiderseitige Erfüllung herbeiführen – was aber im Fall einer späteren Anfechtung bedeutet, dass der gezahlte Kaufpreis ebenfalls nur als Insolvenzforderung zurückverlangt werden kann – oder auf seine Gewährleistungsansprüche verzichten.

Was ist das Sanierungsprivileg bei Insolvenz und welche Chancen haben Investoren mit Sanierungsabsicht?

Trotz der erheblichen Risiken kann ein Erwerb vor Insolvenzantrag dann sinnvoll sein, wenn der Käufer das sogenannte Sanierungsprivileg nutzen möchte. Wer bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit eine Beteiligung an einem Unternehmen zum Zweck der Sanierung erwirbt, wird hinsichtlich seiner Gesellschafterdarlehen privilegiert: Diese werden weder nachrangig behandelt noch unterliegen sie der insolvenzrechtlichen Anfechtung.

Dieses Privileg gilt sowohl für bereits bestehende als auch für neu gewährte Darlehen und unabhängig davon, ob neue Geschäftsanteile übernommen oder bestehende erworben werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Beteiligungshöhe die insolvenzrechtliche Schwelle einer Kleinbeteiligung überschreitet.

Welche Haftungsrisiken gibt es bei der Firmennachfolge in Krise und Insolvenz zu Steuern und Arbeitsverhältnissen?

In der Phase vor einem Insolvenzantrag gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungstatbestände ohne Einschränkung. Das bedeutet: Wird die Firma des Verkäufers fortgeführt, haftet der Käufer grundsätzlich für bestehende Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ebenso geht die steuerliche Haftung für betriebliche Steuerschulden auf den Erwerber über. Und sämtliche bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen bei einem Betriebsübergang kraft Gesetzes auf den Käufer über – ein Umstand, der bei Krisenunternehmen mit hohem Personalbestand die Sanierung erheblich erschweren kann.

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Was gilt bei einem Unternehmenskauf im Insolvenzeröffnungsverfahren? 

Sobald der Insolvenzantrag gestellt ist, bestellt das Insolvenzgericht in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser kann als sogenannter starker vorläufiger Verwalter die vollständige Verfügungsbefugnis übernehmen – oder als schwacher vorläufiger Verwalter lediglich ein Zustimmungsrecht zu den Verfügungen des Schuldners erhalten. Alternativ kann das Gericht auch eine vorläufige Eigenverwaltung anordnen, bei der der Schuldner seine Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters weiterführt. 

Im Ergebnis gibt es im Eröffnungsverfahren hohe Risiken und wenige Privilegien für den Unternehmenskäufer: Die Anfechtungsrisiken bestehen weiterhin, die Haftungsprivilegien der eröffneten Insolvenz greifen noch nicht, und die Zukunft des Verfahrens ist ungewiss. Hat ein schwacher vorläufiger Verwalter dem Unternehmensverkauf zugestimmt, können die vom Käufer erworbenen Forderungen im Fall der Insolvenzeröffnung lediglich einfache Insolvenzforderungen sein – anders als beim Verkauf durch einen starken vorläufigen Verwalter, dessen zulässige Rechtshandlungen später weder angefochten noch deren Erfüllung verweigert werden können.

In der Praxis ist ein Unternehmenskauf im Eröffnungsverfahren daher meist nur dann empfehlenswert, wenn die Eröffnung noch abgewartet und die Zwischenzeit für eine gründliche Prüfung und Vertragsverhandlung genutzt werden kann.

Was gilt bei einem Unternehmenskauf nach Insolvenzeröffnung? 

Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss gehen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Für Kaufinteressenten beginnt damit die Phase mit der größten Rechtssicherheit, denn das Gesetz gewährt dem Käufer im eröffneten Verfahren wesentliche Haftungsprivilegien.

Warum ist der Unternehmenskauf nach Insolvenzeröffnung oft der beste Weg?

Veräußert der Insolvenzverwalter das Unternehmen oder Teile davon, entfallen für den Käufer die Anfechtungsrisiken und das Risiko der Erfüllungsverweigerung. Die Haftung für die Fortführung der Firma und für betriebliche Steuerschulden findet nach der Verfahrenseröffnung ebenfalls keine Anwendung. Hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse gewährt die Insolvenzordnung deutliche Erleichterungen bei der Restrukturierung des Personalbestands.

Darüber hinaus kann der Käufer gezielt nur diejenigen Vermögenswerte auswählen, die für seine Geschäftsstrategie relevant sind, und unattraktive Altlasten beim insolventen Rechtsträger belassen. Diese Möglichkeit der selektiven Übernahme macht den Erwerb aus der Insolvenz für strategische Investoren wie für Finanzinvestoren gleichermaßen attraktiv.

Was ist bei einem Unternehmenskauf die übertragende Sanierung? 

Die übertragende Sanierung ist das gängigste Modell beim Verkauf eines insolventen Unternehmens. Dabei werden die werthaltigen Vermögensgegenstände – Anlagen, Vorräte, Verträge, Marken, Kundenbeziehungen – im Wege eines Asset Deals auf den Käufer oder auf eine eigens gegründete Auffanggesellschaft übertragen. Die Verbindlichkeiten verbleiben beim insolventen Rechtsträger und werden aus dem Verkaufserlös bedient.

Es handelt sich also um eine Sanierung des Unternehmens, nicht des insolventen Rechtsträgers. Der Käufer erwirbt ein bereinigtes Unternehmen, und die Gläubiger werden bestmöglich aus dem Kaufpreis befriedigt. Dieses Modell hat sich in der Praxis als effizientester Weg zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Unternehmenswerten in der Insolvenz etabliert.

Was gilt bei einem Unternehmenskauf in der Insolvenz für die Kaufpreisfindung? 

Im Gegensatz zum Verkauf eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens, bei dem ertragswertbasierte Bewertungsverfahren zum Einsatz kommen, orientiert sich die Kaufpreisfindung in der Insolvenz in der Regel an den Einzelwerten der verkauften Vermögensgegenstände. Der Insolvenzverwalter ermittelt sowohl Liquidationswerte als auch Fortführungswerte und legt Letztere den Kaufinteressenten offen.

Für nicht bilanzierte immaterielle Werte wie Kundenbeziehungen oder Know-how werden in der Praxis meist nur symbolische Beträge angesetzt. Ein Unterschreiten der Liquidationswerte kommt nur in Betracht, wenn die Insolvenzmasse in gleicher Höhe von Verbindlichkeiten freigestellt wird. Der Kaufpreis ist am Ende Verhandlungssache – wobei ein professionell durchgeführtes Bieterverfahren die beste Gewähr dafür bietet, den Marktwert des Unternehmens tatsächlich zu realisieren.

Worauf kommt es bei den Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter bei einem Unternehmenskauf in der Insolvenz an?

Der Insolvenzverwalter verfolgt zwei zentrale Ziele: eine möglichst hohe Verwertung der Insolvenzmasse und die Minimierung seiner eigenen Haftungsrisiken. Er wird daher stets einen zügigen Verkauf unmittelbar nach Verfahrenseröffnung anstreben.

Für professionell aufgestellte Käufer ergibt sich daraus ein erheblicher Wettbewerbsvorteil: Wer kurze Entscheidungswege bieten kann, seine Finanzierung gesichert hat und pragmatische Lösungen vorlegt, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung gegenüber Wettbewerbern. Die Vertragsgestaltung mit dem Insolvenzverwalter weist zudem Besonderheiten auf – insbesondere bei Kaufpreissicherheiten, Gewährleistungsregelungen und Zustimmungserfordernissen der Gläubigerorgane.

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Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es im Arbeitsrecht beim Unternehmenskauf in der Insolvenz?

 

Warum ist das Thema Personal beim Unternehmenskauf in der Insolvenz entscheidend?

In vielen mittelständischen Unternehmen sind hohe Personalkosten mitursächlich für die wirtschaftliche Schieflage. Gleichzeitig sind es gerade die qualifizierten Mitarbeiter, die den Wert eines Unternehmens ausmachen. Beim Erwerb eines Krisenunternehmens steht der Käufer daher vor einer doppelten Herausforderung: einerseits die Personalkosten auf ein tragfähiges Niveau zu senken, andererseits die Schlüsselmitarbeiter im Unternehmen zu halten.

Außerhalb der Insolvenz gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang kraft Gesetzes auf den Erwerber über – einschließlich aller Rechte und Pflichten, auch aus der betrieblichen Altersversorgung. Ein Personalabbau stößt hier regelmäßig auf erheblichen Widerstand und ist mit hohen Kosten verbunden.

Welche Haftungserleichterungen gibt es beim Unternehmenskauf nach Insolvenzeröffnung?

Im eröffneten Insolvenzverfahren sieht das Gesetz wesentliche Erleichterungen vor, die einen Unternehmenskauf aus der Insolvenz für Käufer deutlich attraktiver machen. Der zentrale Vorteil: Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen, die aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung stammen, gehen nach der ständigen Rechtsprechung nicht auf den Erwerber über. Dies gilt auch für den Teil der Betriebsrentenansprüche, der vor Verfahrenseröffnung erdient wurde – diese Ansprüche werden stattdessen über den Pensionssicherungsverein abgesichert.

Zudem kann der Insolvenzverwalter Arbeitsverhältnisse mit einer verkürzten Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten kündigen, selbst wenn vertraglich längere Fristen oder ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung vereinbart waren. Die Kosten für einen Sozialplan sind in der Insolvenz auf maximal zweieinhalb Monatsverdienste der betroffenen Arbeitnehmer begrenzt, und insgesamt darf für Sozialplanforderungen höchstens ein Drittel der verteilbaren Masse verwendet werden.

Was ist eine Transfergesellschaft? 

Ein bewährtes Instrument zur Personalrestrukturierung ist die Einschaltung einer Transfergesellschaft (auch: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft). Die Mitarbeiter des insolventen Unternehmens wechseln dabei zunächst in die Transfergesellschaft und schließen dort ein neues Arbeitsverhältnis ab. Der Betriebsübergang auf den Käufer wird dadurch unterbrochen, sodass dieser gezielt diejenigen Mitarbeiter auswählen kann, die er übernehmen möchte.

Wie funktioniert der Personaltransfer beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz?

Damit dieses Modell der Transfergesellschaft rechtlich Bestand hat, muss der Wechsel in die Transfergesellschaft für den einzelnen Arbeitnehmer ein echtes Risikogeschäft darstellen – er darf also keine Sicherheit haben, anschließend vom Erwerber eingestellt zu werden. Die Arbeitsgerichte haben das Konzept der Transfergesellschaft grundsätzlich bestätigt, prüfen aber genau, ob im Einzelfall eine unzulässige Umgehung des Betriebsübergangsrechts vorliegt.

Da die Einrichtung einer Transfergesellschaft mit erheblichen Finanzierungskosten verbunden ist, kommt dieses Modell vor allem bei größeren Insolvenzverfahren zum Einsatz. Für kleinere Transaktionen kann alternativ eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter auf Grundlage des Erwerberkonzepts eine praxistaugliche Lösung darstellen.

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Was sind Insolvenzplanverfahren und Eigenverwaltung? 

 

Welche Sanierungschancen bietet das moderne Insolvenzrecht?

Mit der Reform des Insolvenzrechts – insbesondere durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) – verfügt Deutschland über ein modernes, auf Unternehmenssanierung ausgerichtetes Insolvenzrecht. Neben der klassischen übertragenden Sanierung stehen Unternehmen heute weitere Wege offen: das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Diese Instrumente ermöglichen es, Unternehmen unter Erhalt des Rechtsträgers zu sanieren – ein wesentlicher Vorteil gegenüber der übertragenden Sanierung, bei der lediglich die Vermögenswerte gerettet werden.

Was ist das Insolvenzplanverfahren?

Im Insolvenzplanverfahren wird ein Sanierungskonzept erarbeitet, über das die Gläubiger in verschiedenen Gruppen abstimmen. Die Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Insolvenzverfahren liegen in der Flexibilität: Anstelle einer festen Quote können Gläubiger auf unterschiedliche Weise befriedigt werden – etwa durch Beteiligung am sanierten Unternehmen oder durch günstigere Lieferkonditionen für die Zukunft.

Was bedeutet Mehrheitsentscheidung im Insolvenzplanverfahren?

Besonders bedeutsam ist die Möglichkeit der Mehrheitsentscheidung: Einzelne Gläubiger können überstimmt werden, solange sie dadurch nicht schlechter gestellt werden als im regulären Insolvenzverfahren. Das Insolvenzplanverfahren eignet sich nicht nur zur Eigensanierung, sondern auch als Rahmen für einen Unternehmensverkauf – entweder über eine übertragende Sanierung innerhalb des Planverfahrens oder durch Veräußerung der Geschäftsanteile nach erfolgreicher Plansanierung.

Was ist die Eigenverwaltung in der Insolvenz?  

Bei der Eigenverwaltung führt das bisherige Management das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst weiter – ein wesentlicher Unterschied zum Regelverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt. Gerade bei größeren Unternehmensinsolvenzen hat sich die Eigenverwaltung mittlerweile als Regelfall etabliert.

Was ist das Schutzschirmverfahren in der Insolvenz?

Das Schutzschirmverfahren geht noch einen Schritt weiter als die Eigenverwaltung: Es kann beantragt werden, solange das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, und setzt eine qualifizierte Bescheinigung voraus, dass die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Das Gericht setzt dann eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans, während der das Management weitgehend geschützt arbeiten kann.

In der Praxis verlangen Gläubigergruppen bei Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren zunehmend die parallele Durchführung eines Bieterverfahrens – ein sogenanntes Dual-Track-Verfahren. Dieses stellt sicher, dass der Marktwert des Unternehmens transparent ermittelt wird, und bietet eine Alternative für den Fall, dass der Insolvenzplan keine Mehrheit findet.

Was ist ein Debt Equity Swap in der Insolvenz? 

Ein weiteres modernes Instrument ist der sogenannte Debt-Equity-Swap, bei dem Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsbeteiligungen umgewandelt werden. Durch diese Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wird das Unternehmen von Verbindlichkeiten entlastet und kann seine Fortführung auf eine stabilere Grundlage stellen. Die praktische Umsetzung erfolgt über Regelungen im gestaltenden Teil eines Insolvenzplans und kann unter anderem Kapitalmaßnahmen, Sacheinlagen oder den Ausschluss bisheriger Gesellschafter umfassen.

Da es sich um einen komplexen und für alle Beteiligten risikobehafteten Vorgang handelt, empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung spezialisierter Berater.

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Ihr Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz verdient Spezialisten

Der Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gehört zu den anspruchsvollsten Beratungsmaterien im M&A-Bereich. Insolvenzrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Fragestellungen greifen eng ineinander – und Fehler können nicht nur den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion gefährden, sondern auch persönliche Haftungsrisiken begründen.

3Q|Law in Hamburg begleitet Käufer wie Verkäufer durch alle Phasen eines Unternehmenskaufs in Krise und Insolvenz: von der ersten Chancenanalyse über die Due Diligence bis zur Vertragsverhandlung mit dem Insolvenzverwalter und der Personalrestrukturierung.

Rechtsanwalt Dr. Henning Jaques bringt als Herausgeber und Autor des „Beck’schen Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand“ und mit über 27 Jahren Praxiserfahrung in M&A-Transaktionen die Expertise mit, die Ihr Projekt erfordert. Gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern, Insolvenzrechtlern und M&A-Beratern erarbeiten wir für Sie die optimale Lösung – fachübergreifend, persönlich und ergebnisorientiert.

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Weitere Fragen und Antworten zum Unternehmenskauf in der Insolvenz

 

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FAQ 1: Wie lange dauert ein Unternehmensverkauf in der Insolvenz?

Im eröffneten Insolvenzverfahren strebt der Insolvenzverwalter typischerweise einen Verkaufsabschluss innerhalb von vier bis acht Wochen nach Verfahrenseröffnung an, um den Wertverfall des Unternehmens zu minimieren. In der Praxis kann die gesamte Transaktion – von der Kontaktaufnahme bis zum Closing – je nach Komplexität zwischen sechs Wochen und vier Monaten dauern. Vorbereitete Käufer mit gesicherter Finanzierung und kurzen Entscheidungswegen haben hier einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.

FAQ 2: Was kostet ein Unternehmenskauf aus der Insolvenz?

Der Kaufpreis bei einer übertragenden Sanierung orientiert sich an den Fortführungswerten der einzelnen Vermögensgegenstände – nicht am Ertragswert. In der Praxis liegen die Kaufpreise daher häufig deutlich unter dem Wert eines vergleichbaren gesunden Unternehmens. Neben dem Kaufpreis fallen Kosten für die Due Diligence, Rechts- und Steuerberatung sowie gegebenenfalls für eine Transfergesellschaft an. Ein unverbindliches Erstgespräch bei 3Q|Law ist kostenfrei.

FAQ 3: Welche Risiken hat der Käufer bei einem Unternehmenskauf aus der Insolvenz?

Die wesentlichen Risiken liegen in der begrenzten Gewährleistung durch den Insolvenzverwalter, dem Zeitdruck bei der Due Diligence und dem möglichen Verlust wichtiger Mitarbeiter und Kunden während des Verfahrens. Im eröffneten Verfahren entfallen allerdings die Anfechtungsrisiken, die Haftung für Steuerschulden und die Firmenfortführungshaftung. Ein erfahrener M&A-Anwalt hilft, die Risiken zu identifizieren und vertraglich abzusichern.

FAQ 4: Was ist der Unterschied zwischen übertragender Sanierung und Insolvenzplanverfahren?

Bei der übertragenden Sanierung werden die werthaltigen Vermögenswerte des insolventen Unternehmens auf einen Käufer oder eine Auffanggesellschaft übertragen – der alte Rechtsträger wird abgewickelt. Beim Insolvenzplanverfahren bleibt der Rechtsträger erhalten und wird mit Zustimmung der Gläubigermehrheit restrukturiert. Das Planverfahren ermöglicht den Erhalt von Verträgen, Genehmigungen und Konzessionen, ist aber aufwändiger und langwieriger.

FAQ 5: Gehen Arbeitnehmer beim Unternehmenskauf in der Insolvenz automatisch über?

Ja, grundsätzlich gilt auch in der Insolvenz der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Allerdings gewährt das Insolvenzrecht dem Käufer erhebliche Erleichterungen: Verbindlichkeiten aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung gehen nicht über, der Insolvenzverwalter kann mit verkürzter Frist von maximal drei Monaten kündigen, und Sozialplankosten sind gesetzlich gedeckelt. Durch die Einschaltung einer Transfergesellschaft kann der Betriebsübergang zudem unterbrochen werden.

FAQ 6: Brauche ich als Käufer einen eigenen Anwalt beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz?

Unbedingt. Der Insolvenzverwalter vertritt ausschließlich die Interessen der Gläubigergemeinschaft, nicht die des Käufers. Ein auf Distressed M&A spezialisierter Anwalt schützt den Käufer vor Haftungsfallen, prüft die Vertragsgestaltung des Insolvenzverwalters kritisch und stellt sicher, dass arbeitsrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Risiken erkannt und vertraglich abgesichert werden.

FAQ 7: Was ist eine Auffanggesellschaft bei einer Insolvenz?

Eine Auffanggesellschaft ist eine eigens für den Erwerb des insolventen Unternehmens neu gegründete Gesellschaft (typischerweise eine GmbH). Sie übernimmt im Wege eines Asset Deals die werthaltigen Vermögenswerte und ausgewählte Arbeitsverhältnisse, während die Verbindlichkeiten beim insolventen Rechtsträger verbleiben. Dieses Modell ermöglicht dem Käufer einen sauberen Neustart ohne Altlasten.

FAQ 8: Kann ich ein insolventes Unternehmen auch durch Share Deal kaufen?

In der Praxis wird der Unternehmenskauf aus der Insolvenz ganz überwiegend als Asset Deal durchgeführt, da der Käufer so gezielt nur die gewünschten Vermögenswerte übernimmt und Altverbindlichkeiten beim insolventen Rechtsträger belässt. Ein Share Deal kommt allenfalls im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Betracht, bei dem der Rechtsträger saniert und die Geschäftsanteile auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden.

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