Anwalts-Spezialist für Vertragsgestaltung beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf (M&A)

Share Purchase Agreement (SPA) | Asset Purchase Agreement (APA)

Ist die Due Diligence durch den potentiellen Käufer abgeschlossen, beginnt die wichtige M&A-Phase der eigentlichen Verhandlungen über den Unternehmenskaufvertrag. In dieser Phase werden ein Unternehmenskaufvertragsentwurf und gegebenenfalls diesen ergänzende Vertragsentwürfe (z.B. Beratervertrag, Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag) erstellt. Ein etwa im Vorwege mit abgestimmten Eckpunkten vorhandener Letter of Intent (LoI), Memorandum of Unterstanding oder Termsheet sowie die Ergebnisse der Due Diligence bilden dafür die Basis. Im Zentrum der Vertragsverhandlungen stehen in aller Regel der Kaufpreis, sofern dieser noch nicht feststeht, sowie die Gewährleistungsrechte des Käufers und Regelungen zur Auflösung von Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Zielunternehmen (z.B. Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen, Mietverträge über Betriebsgrundstücke, Beraterverträge). 3Q|Law ist Ihnen auch gerade im Bereich der Vorbereitung und Verhandlung sowie dem Abschluss des Kaufvertrages gern behilflich.

Während der Unternehmensverkäufer - nicht nur bei M&A-Transaktionen - meist möglichst wenige Gewährleistungen bzw. Garantien abgeben will und daher den Käufer auf die Möglichkeit der Unternehmensprüfung im Rahmen der Due-Diligence verweist, ist es für den Unternehmenskäufer von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, sich gegen etwaige im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung aufgedeckten, konkreten Risiken abzusichern (soweit dies nicht bereits im Kaufpreis Berücksichtigung gefunden hat) und sich auch vor nicht aufgedeckten, abstrakten Risiken zu schützen, und zwar möglichst auch für den Fall, dass diese selbst dem Verkäufer unbekannt sind.

Aufgrund der Komplexität der Materie Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf sowie der damit verbundenen Haftungsgefahren für sowohl Käufer als auch Verkäufer und deren jeweiliges Management ist eine professionelle anwaltliche und steuerliche Beratung unerlässlich. Diese sollte auf keinen Fall erst mit dem Kaufvertrag einsetzen, sondern spätestens mit den ersten Überlegungen zum Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf, um bestmöglich die Chancen des Mandanten erhöhen und seine (auch persönlichen) Risiken minimieren zu können. Die jahrelange Erfahrung von 3Q|Law zeigt: Ihr Erfolg beim Unternehmensverkauf bzw. Unternehmensverkauf steht und fällt damit, dass professionelle M&A-Beratung (z.B. durch die qualifizierten Partner von 3Q|Law in diesem Bereich) sowie das passende anwaltliche und steuerliche Know-How "an Bord" sind.

Sprechen Sie uns an!

Sie benötigen einen Spezialisten für Ihren M&A Kaufvertrag ?

Kontaktieren Sie uns jetzt