Im Bereich Mergers & Acquisitions (kurz "M&A"), also dem Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, gibt es zahlreiche Besonderheiten, die es zu beachten gilt und deren genaue Kenntnis sowohl dem Unternehmenskäufer als auch Unternehmensverkäufer erhebliche Vorteile bringen können. Sofern der Unternehmensinhaber beim Unternehmensverkauf die Möglichkeiten zur Steigerung des Kaufpreises durch den in einem kontrollierten Bieterverfahren entstehenden Wettbewerb nutzen möchte, ist typischerweise ein sogenanntes Information-Memorandum (Verkaufs-Exposés) zu erstellen, auf dessen Grundlage die verschiedenen Kaufinteressenten erste qualifizierte Informationen über das Kaufobjekt erhalten.
Da allerdings bereits fahrlässige und erst recht vorsätzliche falsche Angaben über das Kaufobjekt im Information-Memorandum sowie im weiteren Verkaufsprozess zu einer Haftung des Unternehmensverkäufers führen können, sollte auch dieser Teil professionell begleitet werden. Soweit es um die Strukturierung und Durchführung des Unternehmensverkaufs in einem Bieterverfahren geht, kann 3Q|Law auf exzellente Partner zurückgreifen, die Sie unternehmensberatend im Bereich M&A / Corporate Finance unterstützen, z.B. bei der professionellen Unternehmensbewertung, beim Suchen und Finden von Kaufinteressenten sowie der Organisation eines Bieterverfahrens und der Due Diligence Prüfungen. Dies beinhaltet auch die Organisation und "Befüllung" eines virtuellen Datenraums, in dem sämtliche relevanten Informationen den Kaufinteressenten verfügbar gemacht und auch dokumentiert werden.